UG gründen – Alle wichtigen Schritte in der Übersicht
Viele Menschen träumen von der Selbständigkeit, allerdings werden nicht wenige vom “Hürdenlauf” der Gründungsbürokratie in Deutschland abgeschreckt. firma.de kümmert sich um den unliebsamen Papierkram, damit ihr bürokratielos, unkompliziert, schnell und günstig den Schritt in eure Selbständigkeit wagen könnt. Was ihr alles beachten müsst, wenn ihr ein Unternehmen gründen möchtet, könnt ihr in diesem Artikel nachlesen. […]
Viele Menschen träumen von der Selbständigkeit, allerdings werden nicht wenige vom “Hürdenlauf” der Gründungsbürokratie in Deutschland abgeschreckt. firma.de kümmert sich um den unliebsamen Papierkram, damit ihr bürokratielos, unkompliziert, schnell und günstig den Schritt in eure Selbständigkeit wagen könnt. Was ihr alles beachten müsst, wenn ihr ein Unternehmen gründen möchtet, könnt ihr in diesem Artikel nachlesen.
1. Schritt — Informieren: Welche Rechtsform ist die richtige für mich?
Der erste Schritt jeder Gründung ist immer: Informieren! Holt euch Informationen zu Rechtsformen, Steuern und Buchhaltung ein, damit ihr einen Überblick über die relevanten Infos habt. Weiterhin solltet ihr euch einen genauen Überblick über alle in Frage kommenden Unternehmensformen verschaffen, damit ihr die für euch passende auswählt. Viele Jungunternehmer wählen die UG; eine UG kann bereits mit einem Euro Stammkapital gegründet werden.
In der Regel setzen UG-Gründer das Stammkapital ein wenig höher an als den Mindestbetrag, meistens legen sie ein Stammkapital in Höhe von mehreren tausend Euro fest. Die UG kann entweder per Musterprotokoll oder mit einer individuellen Satzung gegründet werden. Erfüllt eine Gründung bestimmte Voraussetzungen, ist eine Gründung per Musterprotokoll möglich, in der nur wenige Angaben anzupassen sind. Soll eine UG darüber hinaus über individuelle Regelungen verfügen, muss eine Satzung von einem Anwalt erstellt werden.
Exkurs: Was unterscheidet die UG von einer Personengesellschaft?
Die Unternehmergesellschaft zählt zu den Kapitalgesellschaften und das bedeutet, dass ihr im Vergleich zu einer Personengesellschaft wie beispielsweise der GbR von einer beschränkten Haftung profitiert. Das bedeutet, dass ihr im Schadensfall nur mit dem von euch eingezahlten Kapital haftet und nicht mit eurem Privatvermögen. Da die UG im Vergleich zu anderen Kapitalgesellschaften wie der GmbH relativ günstig gegründet werden kann, entscheiden sich viele Jungunternehmer und Existenzgründer lieber für eine UG als für eine Personengesellschaft, da sie so von Anfang an von der Haftungsbeschränkung und einer seriösen Außenwirkung profitieren können.
2. Schritt — Entscheidungen treffen: Satzung, Stammkapital und Firmenname
Nachdem ihr euch umfassend über das Gesellschaftsrecht informiert und euch für die günstige UG entschieden habt, müsst ihr nun einige Entscheidungen treffen, die durchaus relevant für den weiteren Geschäftsverlauf sein können. Und zwar gilt es nun, sich zu entscheiden zwischen Musterprotokoll und individueller Satzung sowie der Höhe des Stammkapitals, das ihr auf euer Geschäftskonto einzahlen wollt.
Viele Jungunternehmer entscheiden sich für ein Musterprotokoll, da Gründungen hiermit schneller ablaufen. Der Nachteil ist, dass der Inhalt vorgefertigt ist und nicht geändert werden kann. Ein Musterprotokoll eignet sich für all diejenigen, die allein oder mit maximal zwei Mitgesellschaftern gründen, selbst Gesellschafter und Geschäftsführer sind und gegen ein dem Kalenderjahr entsprechendes Geschäftsjahr nichts einzuwenden haben.
Die Höhe des Stammkapitals ist außerdem festzulegen. Bei der UG könnt ihr keine reine Sachgründung wie bei der GmbH vornehmen, allerdings dürfte es bei einem frei wählbaren Betrag kein Problem darstellen, bei einem frei wählbaren Startkapital den Betrag aufzubringen. Weiterhin gibt es bei der UG eine Besonderheit: und zwar besteht eine sogenannte Rücklagenpflicht. Das bedeutet, dass ihr 25 % eures jährlichen Gewinns einstellen, es also zum gewählten Stammkapital einzahlen müsst — bis euer Stammkapital eine Höhe von 25.000 Euro erreicht hat. Erst dann wird die Rücklagenpflicht aufgehoben. Sollte es in den ersten Jahren eurer UG keinen Gewinn geben, entfällt diese Pflicht.
Im nächsten Schritt müsst ihr euch einen guten Firmennamen überlegen. Bei der Bildung des Firmennamens gelten umfangreiche Regelungen, die ihr bei der Namenswahl beachten solltet. Wichtig dabei ist, dass eure Rechtsform als Zusatz mit in den Firmennamen aufgenommen wird. Auch ist eine vorherige Prüfung eures Wunschnamens bei der für euch zuständigen IHK zu empfehlen, damit ihr euch die Kosten einer vergeblichen Anmeldung sparen könnt, sollte euer Wunschname bereits vergeben sein. Euren Firmennamen könnt ihr auch noch als Marke eintragen lassen, um ihn rechtlich abzusichern. Dies erledigt ihr beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
3. Schritt — Beglaubigen und einzahlen: Notartermin und Geschäftskonto
Nachdem ihr Musterprotokoll oder individuelle Satzung fertig gestellt habt, geht es zum Notar. Dieser muss nun eure Satzung bzw. euer Musterprotokoll beglaubigen. Bei diesem Termin müssen alle Gesellschafter und Geschäftsführer vor Ort sein. Nachdem ihr das Musterprotokoll oder die individuelle Satzung fertig gestellt habt, geht es zum Notar. Dieser muss nun eure Satzung beziehungsweise euer Musterprotokoll beglaubigen. Hierbei ist die Anwesenheit aller Gesellschafter und Geschäftsführer notwendig. Wer nicht persönlich vor Ort sein kann, muss einen Stellvertreter bestimmen, der für ihn an dem Termin teilnimmt. Der Stellvertreter benötigt eine notariell beglaubigte Vollmacht, welche er zum Termin mitbringen muss. Nach dem Notartermin müssen die beglaubigten Unterlagen bei eurer Bank zur Eröffnung des Geschäftskontos vorgelegt werden. Das im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Stammkapital müsst ihr nun in voller Höhe einzahlen; den Einzahlungsbeleg schickt ihr an euren Notar.
4. Schritt — Eintragen und anmelden: Handelsregister und Gewerbeamt
Euer Notar leitet den Einzahlungsbeleg nun an das Handelsregister weiter, damit eure Handelsregistereintragung vorgenommen werden kann. Erst, wenn euer Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, gilt die Haftungsbeschränkung der UG. Bis dahin haftet ihr mit eurem Privatvermögen. Es ist daher zu empfehlen, keine großen Geschäfte mit dem Unternehmen zu tätigen, bis die Handelsregistereintragung vollständig abgeschlossen ist. Zu guter Letzt steht euch die Gewerbeanmeldung bevor; diese könnt ihr persönlich, per Post oder je nach Stadt sogar online erledigen. Abhängig von eurer Branche benötigt ihr gegebenenfalls eine Gewerbeerlaubnis oder Konzession, die ihr bei der Anmeldung mit einreichen müsst; im Gastgewerbe ist die notwendige Konzession beispielsweise ein Gesundheitszeugnis. Im Anschluss an die Gewerbeanmeldung erhaltet ihr automatisch Post vom Finanzamt. Den Bogen zur steuerlichen Erfassung schickt ihr ausgefüllt wieder zurück. Nun kann das Abenteuer Selbständigkeit beginnen.
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