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Impressumspflicht bei Social Media

Impressumspflicht bei Social Media

Alexandra Rogner 3 minutes

Unternehmensprofile in sozialen Netzwerken brauchen ein Impressum. Dieser Beitrag klärt, welche Inhalte ein Impressum haben und wo es stehen muss.

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Impressumspflicht bei Social Media

Für immer mehr Unternehmen ist Social Media-Marketing ein fester Bestandteil ihrer Marketing-Strategie. Damit Sie keine Abmahnung riskieren, sollten Sie beim Anlegen des jeweiligen Social Media-Profils keinesfalls Ihr Impressum vergessen.

Wichtige Pflichtangabe auch bei Social Media: das Impressum

Jeder, der geschäftsmäßig einen Onlineauftritt unterhält, muss bestimmte Pflichtangaben machen. Diese werden Impressum oder auch Anbieterkennzeichnung genannt. Hintergrund ist, dass jeder Nutzer wissen soll, mit wem er es zu tun hat; wer also den jeweiligen Onlineauftritt betreibt. Diese Pflicht gilt jedoch nicht nur für Betreiber von Webseiten, sondern auch beim Nutzen sozialer Netzwerke. Nur rein private Onlineauftritte müssen diese Pflicht nicht beachten. Unternehmen, die also zu geschäftlichen Zwecken z. B. eine Facebook-Fanpage, einen Twitter-Account, ein Profil bei Youtube oder Pinterest unterhalten, benötigen ein Impressum.

Fazit: Unternehmensprofile in sozialen Netzwerken brauchen ein Impressum.

Was muss drin stehen?

 Im Wesentlichen verlangt das Gesetz folgende Pflichtangaben:

  • Name (Familienname, Vorname, vollständiger Firmenname)
  • Anschrift (ein Postfach reicht nicht aus)
  • bei juristischen Personen: Angabe der Rechtsform (GmbH, GbR, etc.)
  • den Vertretungsberechtigten (z. B. Geschäftsführer bei einer GmbH)
  • E-Mail-Adresse
  • Angabe eines weiteren elektronischen oder nicht-elektronischen Kommunikationsmittels (z. B. Telefonnummer oder elektronisches Kontaktformular)
  • Eintrag in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister) mit Registernummer
  • soweit für die unternehmerische Tätigkeit eine behördliche Zulassung notwendig ist: Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde (z. B. Makler, Bauträger, Versicherungsunternehmen, Transportgewerbe)
  • bei reglementierten Berufen (wie Ärzte, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte) weitere Pflichtangaben
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer soweit vorhanden.

Wo muss es stehen?

Diese Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Leicht erkennbar bedeutet, dass diese Angaben ohne langes Suchen unter einer eindeutigen Bezeichnung schnell zu finden sind. Als Bezeichnungen empfehlen sich die Wörter „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“. Ein Impressum auf der Unterseite „Info“ reicht also nicht aus. Unmittelbar erreichbar verlangt, dass das Impressum maximal zwei Klicks entfernt ist. Bei einem Social Media-Profil ist es also erlaubt, auf das Impressum der Firmen-Webseite zu verlinken. Wichtig ist dabei jedoch, dass das Impressum über den Link innerhalb von zwei Klicks tatsächlich erreicht wird. Der Link muss „sprechend“ sein, also die Bezeichnung „Impressum“ enthalten. Ständig verfügbar erfordert, dass es permanent abrufbar ist.
Stellen Sie sicher, dass das Impressum auch auf allen mobilen Endgeräten vollständig angezeigt wird!

Was droht bei Verstößen?

Fehlt das Impressum oder sind die Angaben unvollständig, verstoßen Sie gegen das Wettbewerbsrecht. In diesem Fall müssen Sie damit rechnen, dass Sie von Konkurrenten abgemahnt werden. Sie werden mit der Abmahnung aufgefordert, diesen Verstoß zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Wird ein Rechtsanwalt mit der Abmahnung beauftragt, müssen Sie die Abmahnkosten erstatten.

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Rechtsanwältin, Dozentin und Autorin für IT-Recht. Alexandra Rogner ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Günther & Pätzhorn in Dresden. Sie berät Unternehmen in IT- und medienrechtlichen Angelegenheiten sowie zu Fragen des Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechts. Sie ist zudem Lehrbeauftragte für IT- und Medienrecht an der FH Schmalkalden, der DHBW Mosbach sowie der BA Sachsen, Staatliche Studienakademie Dresden und Autorin des Buches „Medienrecht in der Praxis“.
Günther & Pätzhorn Rechtsanwälte
Günther & Pätzhorn Rechtsanwälte ist eine Sozietät von spezialisierten Rechtsanwälten mit Sitz in Dresden. Zu den Beratungsschwerpunkten gehören Gesellschaftsrecht und Unternehmensnachfolge, Gewerblicher Rechtsschutz und IT-Recht sowie Arbeits- und Verkehrsrecht.

http://www.anwalt-dresden.com/

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