Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung („GmbH“) ist für Startups eine häufig gewählte Rechtsform. Dies liegt vor allem auch an der – bereits im Namen implizierten – Beschränkung der Haftung. So kann durch die GmbH ausgeschlossen werden, dass die Gründer – anders als beispielsweise bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts – für alle Unternehmensverbindlichkeiten persönlich und unbeschränkt […]
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